Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026 · iGaming Consulting GmbH, Berlin
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der iGaming Consulting GmbH, Unter den Linden 26, 10117 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer"), gelten für alle Beratungsleistungen, die der Auftragnehmer gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber") erbringt.
- Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Bereich. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
- Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Leistungsumfang
- Der Auftragnehmer erbringt strategische und regulatorische Beratungsleistungen für die iGaming-Branche, insbesondere in den Bereichen Lizenzierung, Compliance, Markteintrittsstrategie, Due Diligence, technische Beratung und Behördenkommunikation.
- Art, Umfang und Vergütung der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen werden in einem gesonderten Beratungsvertrag oder schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbart. Diese AGB gelten ergänzend.
- Hinweis gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG): Die iGaming Consulting GmbH ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Leistungen des Auftragnehmers sind strategischer und regulatorischer Natur. Für rechtliche Beratung und rechtliche Vertretung wird die Hinzuziehung eines zugelassenen Rechtsanwalts empfohlen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen geeignete Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen, soweit dies sachgerecht ist und die Vertraulichkeitspflichten sichergestellt sind.
- Der Auftragnehmer schuldet eine sorgfältige Bearbeitung des Mandats auf der Grundlage des aktuellen Standes der regulatorischen Anforderungen. Er schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine Garantie für die Erteilung einer Lizenz oder Genehmigung durch eine Behörde.
§ 3 Vertragsschluss
- Die Präsentation von Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
- Ein Beratungsvertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den beiderseitig unterzeichneten Beratungsvertrag zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
- Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, vier Wochen ab Ausstellungsdatum bindend.
- Änderungen und Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Durchführung des Beratungsmandats in angemessenem Umfang zu unterstützen und alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die übermittelten Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß sind. Für Schäden, die aus unvollständigen oder unrichtigen Angaben resultieren, haftet der Auftraggeber.
- Verzögerungen in der Leistungserbringung, die aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers resultieren, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
- Der Auftraggeber benennt auf Anfrage einen fachkundigen Ansprechpartner, der zur Erteilung von Informationen und Entscheidungen bevollmächtigt ist.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, die im Rahmen des Mandats relevant sind, einzuhalten und den Auftragnehmer über wesentliche Änderungen in seiner Unternehmensstruktur oder seinem Vorhaben unverzüglich zu informieren.
§ 5 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und weder gegenüber Dritten offenzulegen noch für eigene Zwecke außerhalb des Mandats zu nutzen.
- Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, strategische Pläne, Kundendaten, Finanzdaten, technische Informationen sowie alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrem Wesen nach vertraulichen Informationen.
- Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei dagegen verstoßen hat, (b) der empfangenden Partei bereits bekannt waren, (c) von einem Dritten rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden, oder (d) aufgrund gesetzlicher Pflichten offenbart werden müssen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers als Referenz zu nennen, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers erfolgt keine namentliche Referenzierung.
- Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für die Dauer von fünf Jahren.
- Mitarbeiter und Subunternehmer des Auftragnehmers werden entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichtet.
§ 6 Haftungsbeschränkung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt. Gleiches gilt für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
- Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
- Eine Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Keine Garantie für behördliche Entscheidungen: Der Auftragnehmer übernimmt ausdrücklich keine Garantie und keine Haftung dafür, dass Behörden — insbesondere die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), die Malta Gaming Authority (MGA), die Gibraltar Licensing Authority oder andere Regulierungsbehörden — eine beantragte Lizenz erteilen, verlängern oder in bestimmter Weise entscheiden. Behördliche Entscheidungen liegen allein im Ermessen der jeweiligen Behörde.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden aktiv zu minimieren und den Auftragnehmer unverzüglich über drohende oder eingetretene Schäden zu informieren.
- Ansprüche des Auftraggebers verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in einem Jahr ab Kenntnis des schadenstiftenden Ereignisses, spätestens jedoch in zwei Jahren ab Entstehung des Anspruchs.
§ 7 Urheberrecht an Arbeitsergebnissen
- Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Mandats erstellten Analysen, Konzepte, Berichte, Strategiepapiere, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse (nachfolgend „Arbeitsergebnisse") sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
- Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck des Mandats.
- Die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder anderweitige Verwertung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
- Vom Auftraggeber für die Leistungserbringung bereitgestellte Unterlagen und Daten bleiben Eigentum des Auftraggebers.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Art, Umfang und Höhe der Vergütung richten sich nach dem jeweiligen Beratungsvertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. Diese AGB enthalten keine Preisangaben.
- Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Auftragnehmers innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen.
- Reisekosten, Unterkunft und sonstige im Zusammenhang mit dem Mandat anfallende Auslagen werden — sofern nicht im Pauschalhonorar enthalten — gemäß tatsächlichem Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Die Erstattung setzt die vorherige Zustimmung des Auftraggebers voraus.
- Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
§ 9 Datenschutz
- Die Parteien verpflichten sich, die anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die unter igaming-consulting.de/datenschutz abrufbar ist.
- Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
- Im Rahmen von Beratungsmandaten erhaltene personenbezogene Daten Dritter (z.B. Mitarbeiter oder Kunden des Auftraggebers) werden ausschließlich mandatsbezogen genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
- Die Laufzeit des jeweiligen Beratungsmandats richtet sich nach den Vereinbarungen im Beratungsvertrag oder der Auftragsbestätigung.
- Beratungsverträge auf bestimmte Zeit enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern nicht ausdrücklich eine Verlängerungsoption vereinbart wurde.
- Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre wesentlichen Vertragspflichten schwerwiegend und nachhaltig verletzt oder über ihre Vermögensverhältnisse ein Insolvenzverfahren beantragt wird.
- Wird das Mandat vorzeitig beendet, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zur Beendigung erbrachten Leistungen nach dem vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Schlussrechnung angerechnet.
- Bei Beendigung des Vertrages sind alle überlassenen Unterlagen und Daten auf Anforderung der jeweils anderen Partei zurückzugeben oder zu vernichten, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht entgegenstehen.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht: Diese AGB und alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.
- Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
- Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesen AGB.
- Vollständigkeit: Diese AGB, zusammen mit dem jeweiligen Beratungsvertrag oder der Auftragsbestätigung, stellen die vollständige Vereinbarung der Parteien zum jeweiligen Gegenstand dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zu diesem Gegenstand.
Stand dieser AGB: Juni 2026. Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über wesentliche Änderungen werden bestehende Auftraggeber rechtzeitig informiert.
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an: info@igaming-consulting.de